Wenn man diese Bezeichnung nennt, denkt man intuitiv, dass die Pruneau in einem bestimmten Gebiet geerntet worden sein muss (hier offensichtlich in Agen), damit dies zutrifft.
Das stimmt zwar, aber es ist ein großer Fehler, zu denken, dass das alles ist.
Wir werden Ihnen alles erklären.
Eine IGP (die Geschützte Geografische Herkunftsbezeichnung) ist ein Zeichen der europaweiten Anerkennung, das im Jahr 1992 ins Leben gerufen wurde, um Betrug zu verhindern und um das damit ausgezeichnete Originalprodukt zu schützen.
Mit Hilfe einer Karte geht dies einfacher. Alle Pflaumen-Chargen, die die Bezeichnung "Pruneaux d'Agen" tragen dürfen, stammen aus dem für die Pruneau d'Agen definierten geografischen Gebiet, das das ganze Departement Lot-et-Garonne (mit Ausnahme des Kreises von Houeillès), sowie die angrenzenden Landkreise Gironde, Dordogne, Lot, Tarn-et-Garonne und Gers umfasst.
Die Obstbauanlagen, die Trocknungseinheiten, wie auch die weiterverarbeitenden und für die Verpackung zuständigen Betriebe müssen in diesem geografischen Gebiet liegen. Um Anspruch auf die Appellation "Pruneau d'Agen" haben zu können, muss jeder Schritt zur Herstellung des Pruneau-Produkts (von der Obstbauanlage bis zur verbraucherfertigen Verpackung) innerhalb des geografischen Gebiets der IGP stattfinden. Und ja, ganz sicher, all dies wird übewacht, nicht jede daherkommende Pflaume darf sich einfach so als "Pruneau d'Agen" bezeichnen.
Hierbei handelt es sich um eine Pruneau, deren Trocknung beim endgültigen Feuchtigkeitsgehalt einer Standard-Pruneau unterbrochen wurden, d.h. bei 35 % Feuchtigkeit. Anschließend wird die Frucht direkt in der Endverpackung abgepackt, pasteurisiert und dann zum Verkauf gebracht. Sie hat damit keine Rehydrierungsphase durchlaufen. Sie ist hinsichtlich des Umsatzvolumens sehr viel zurückhaltender, das bei ca. 3 % des Marktes liegt, aber manche Erzeuger bieten sie zwischen Oktober und Dezember in Sonderaktionen an, wie z.B. als Pruneaux Ğ aus neuer Ernte ğ oder Ğ Primeur ğ.
Eine Variante besteht darin, die Pruneau nicht direkt nach der Trocknung zu verpacken, sondern sie vor der Pasteurisierung einzufrieren. Dies ermöglicht es, die Mindesthaltbarkeitsdauer der so verpackten Frucht zu verlängern, was der Vermarktung mehr Flexibilität einräumt.
Hierbei handelt es sich um eine ganz normale Pruneau, deren Rehydrierung jedoch absichtlich verlängert wurde. Wenn man den Gehalt von 35 % Feuchtigkeit überschreitet und auf 40 % oder mehr steigert, erhält man eine Pflaume von großer Saftigkeit, voller Geschmack und Weichheit. Diese Produkte werden manchmal auch aromatisiert, zum Beispiel mit Vanille.